Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Unterweisung muss dokumentiert werden.
Die Inhalte richten sich unter anderem nach:
DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge)
DGUV Grundsatz 308-001 (Qualifizierung von Staplerfahrern)
Arbeitsschutzgesetz § 12
Unsere Unterweisung umfasst aktuelle Unfallstatistiken, rechtliche Neuerungen, Gefährdungsbeurteilungen sowie vorgeschriebene Inhalte.
VORAUSSETZUNGEN:
Bedienpersonal von Flurförderzeugen mit gültigem Staplerschein nach DGUV 308-001
Dauer ca. 4 Stunden
GEBÜHREN:
29,– € pro Person
inkl.Unterlagen und Teilnehmerbestätigung
Umsatzsteuerlicher Hinweis:
Die Umsätze aus den angebotenen Staplerschulungen sind gemäß
§ 4 Nr. 21 a) Doppelbuchstabe bb Umsatzsteuergesetz (UStG)
für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 umsatzsteuerfrei.
Auf den Rechnungen wird daher in diesem Zeitraum keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
THEORIE:
Unterweisung nach DGUV Vorschrift 68
Informationen zu Betriebsanweisung für Flurförderzeugen
Standsicherheit, Fahrzeugaufbau und Fahrzeugpflege/ Wartungen
Kurzfilme
ergänzende betriebliche Bedingungen
Unfallbeispiele aus der Praxis