Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Unterweisung muss dokumentiert werden.
Die Inhalte richten sich unter anderem nach:
DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge)
DGUV Grundsatz 308-001 (Qualifizierung von Staplerfahrern)
Arbeitsschutzgesetz § 12
Unsere Unterweisung umfasst aktuelle Unfallstatistiken, rechtliche Neuerungen, Gefährdungsbeurteilungen sowie vorgeschriebene Inhalte.
Welche Voraussetzungen gelten für die jährliche Staplerunterweisung?
Bedienpersonal von Flurförderzeugen mit gültigem Staplerschein nach DGUV 308-001
Was kostet die jährliche Staplerunterweisung?
29,– € pro Person
inkl.Unterlagen und Teilnehmerbestätigung
Umsatzsteuerlicher Hinweis:
Die Umsätze aus den angebotenen Staplerschulungen sind gemäß
§ 4 Nr. 21 a) Doppelbuchstabe bb Umsatzsteuergesetz (UStG)
für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 umsatzsteuerfrei.
Auf den Rechnungen wird daher in diesem Zeitraum keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Was lernen Staplerfahrer bei der jährlichen Sicherheitsunterweisung?
Unterweisung nach DGUV Vorschrift 68
Informationen zu Betriebsanweisung für Flurförderzeugen
Standsicherheit, Fahrzeugaufbau und Fahrzeugpflege/ Wartungen
ergänzende betriebliche Bedingungen
Unfallbeispiele aus der Praxis
Betriebliche Besonderheiten
Wie lange dauert die jährliche Staplerunterweisung?
Die jährliche Unterweisung dauert ca. 4 Stunden und dient dazu, vorhandenes Wissen aufzufrischen und die Sicherheit beim täglichen Umgang mit Flurförderzeugen zu erhöhen.
Erhalten Teilnehmer eine Bescheinigung über die Unterweisung?
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Mitarbeiter eine Teilnehmerbestätigung als Nachweis für die durchgeführte Unterweisung.
Warum ist eine jährliche Staplerunterweisung wichtig?
Die regelmäßige Unterweisung hilft dabei, Unfallrisiken zu reduzieren, Sicherheitsregeln aufzufrischen und Mitarbeiter über aktuelle betriebliche oder rechtliche Anforderungen zu informieren. Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer ist gesetzlich vorgeschrieben.