Die Ausbildung zum Staplerfahrer dauert in der Regel 2 Tage und umfasst insgesamt 20 Lerneinheiten à 45 Minuten.
Diese Dauer entspricht den Vorgaben der Berufsgenossenschaft (DGUV 308-001), da sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung in einem ausreichenden Umfang durchgeführt werden muss, um eine sichere Bedienung von Flurförderzeugen zu gewährleisten.
Die Schulung besteht aus einem theoretischen Teil sowie einem praktischen Teil. Am Ende erfolgt die Prüfung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Nachweis.
Die Kosten für einen Staplerschein in Hannover liegen je nach Vorkenntnissen und Ausbildungsumfang zwischen 149 € und 189 €. Bei dewald-staplerschein.de sind die Preise transparent und beinhalten Theorie, Praxis sowie den offiziellen Staplerschein nach DGUV Vorschrift 68.
Die Ausbildung umfasst eine theoretische und eine praktische Prüfung.
In der theoretischen Prüfung werden in der Regel ca. 50 Fragen als Multiple-Choice-Aufgaben (Ankreuzfragen) gestellt. Alle Inhalte werden zuvor ausführlich im Unterricht behandelt, sodass die Teilnehmer gezielt darauf vorbereitet sind und die Prüfung gut bestehen können.
Die praktische Prüfung findet im Anschluss statt. Dabei fahren die Teilnehmer eine zuvor vom Ausbilder gezeigte Strecke und führen typische Fahr- und Stapelaufgaben durch, wie zum Beispiel das sichere Aufnehmen, Transportieren und Abstellen von Paletten. Auch dieser Teil wird während der Ausbildung intensiv geübt und vorbereitet.
Nach erfolgreichem Abschluss beider Prüfungsteile erhalten die Teilnehmer den offiziellen Staplerschein und dürfen nach der betrieblichen Einweisung Flurförderzeuge bedienen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Teilnehmer bei Dewald-Staplerschein den Staplerschein meist direkt am selben Tag.
Ja, die Ausbildung ist auch für Anfänger geeignet. Unsere erfahrenen Ausbilder vermitteln alle notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, sodass keine Vorkenntnisse erforderlich sind.
Im Betrieb dürfen Sie erst fahren, wenn Ihr Arbeitgeber eine schriftliche Fahrbeauftragung erteilt.
Viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten, wenn der Staplerschein für Ihre Arbeit benötigt wird.
In vielen Fällen können das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kosten für den Staplerschein übernehmen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Qualifikation die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.
Vorab sollte dies immer mit dem zuständigen Ansprechpartner geklärt werden. In der Praxis wird häufig auch ein Kostenvoranschlag des Bildungsträgers für die Bewilligung benötigt.
Gabelstapler dürfen in Deutschland nur von Personen geführt werden, die eine anerkannte Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 erfolgreich abgeschlossen haben und einen entsprechenden Staplerschein (Fahrausweis für Flurförderzeuge) besitzen.
Voraussetzung ist zudem ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die körperliche und geistige Eignung für das sichere Bedienen von Flurförderzeugen.
Im Betrieb erfolgt zusätzlich eine betriebliche Einweisung durch den Arbeitgeber, der die jeweilige Person anschließend offiziell für den Einsatz beauftragt. Außerdem ist eine regelmäßige jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben.
Die körperliche und geistige Eignung bedeutet, dass eine Person gesundheitlich und mental in der Lage ist, einen Gabelstapler sicher zu bedienen.
Die körperliche Eignung wird in der Regel durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung festgestellt, die häufig als G25-Untersuchung bezeichnet wird. Dabei überprüft der Arzt insbesondere Seh- und Hörvermögen, Reaktionsfähigkeit sowie allgemeine gesundheitliche Voraussetzungen für das Führen von Flurförderzeugen.
Die geistige Eignung wird nicht medizinisch festgelegt, sondern liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Dieser beurteilt im betrieblichen Alltag, ob eine Person zuverlässig, aufmerksam und sicher arbeitet. Stellt der Arbeitgeber Zweifel an der Eignung fest, kann er den Fahrauftrag jederzeit entziehen.
Ja, ein nach den DGUV Grundsätzen 308-001 erworbener Staplerschein ist deutschlandweit gültig.
Nein, der Staplerschein nach DGUV Grundsatz 308-001 erlischt nicht automatisch, wenn die jährliche Unterweisung nicht durchgeführt wurde.
Allerdings darf der Staplerfahrer in der Praxis ohne die vorgeschriebene jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 nicht mehr eingesetzt werden. Die Verantwortung dafür liegt beim Arbeitgeber, der sicherstellen muss, dass diese Unterweisung regelmäßig erfolgt.
Ohne eine aktuelle Unterweisung fehlt somit die arbeitsrechtliche Voraussetzung für den sicheren und erlaubten Einsatz im Betrieb.
Nach den Vorschriften der DGUV müssen Staplerfahrer mindestens einmal pro Jahr an einer Unterweisung teilnehmen. Dadurch werden Kenntnisse aufgefrischt und die Sicherheit im Betrieb erhöht.
Grundsätzlich kann die Ausbildung ab 18 Jahren absolviert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren im Rahmen einer Berufsausbildung einen Gabelstapler bedienen.
Nein, für den Erwerb eines Staplerscheins ist kein PKW-Führerschein erforderlich.
Für die Teilnahme an der Staplerschulung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Identifikation.
Für den praktischen Teil der Ausbildung wird zudem geeignete Sicherheitsschuhe empfohlen, um einen sicheren Ablauf der Schulung zu gewährleisten.
Ja, wir führen Inhouse-Staplerschulungen direkt in Ihrem Unternehmen durch – in Hannover, Umgebung sowie deutschlandweit.
Dadurch können Ihre Mitarbeiter ohne Anfahrtszeiten geschult werden und die Ausbildung erfolgt direkt an den im Betrieb vorhandenen Flurförderzeugen.
Zusätzlich bieten wir auch Zusatzausbildungen für spezielle Staplertypen an, die im Betrieb eingesetzt werden, wie zum Beispiel Schubmaststapler oder andere Flurförderzeuge. So können die Teilnehmer gezielt auf die jeweiligen Geräte im Unternehmen vorbereitet werden.
Ja, unsere Schulungen stehen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen offen. Viele Teilnehmer erwerben den Staplerschein, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder sich beruflich weiterzuentwickeln.
Unsere Staplerschulungen finden in modernen und klimatisierten Schulungsräumen in Hannover statt. Für Unternehmen bieten wir zusätzlich Inhouse-Schulungen direkt vor Ort an.
Ein Staplerschein verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich, da Staplerfahrer in vielen Branchen gesucht werden. Mit einer anerkannten Qualifikation erhöhen Sie Ihre Einsatzmöglichkeiten in Lager, Logistik und Produktion.
Die Anmeldung zu Staplerkurs Hannover erfolgt online unter www.dewald-staplerschein.de
Das Fahren eines Gabelstaplers ohne entsprechende Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 und ohne Beauftragung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig und stellt einen Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften dar.
Kommt es dabei zu einem Unfall, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen können auch Probleme mit der Berufsgenossenschaft entstehen, insbesondere beim Versicherungsschutz.
In schwerwiegenden Fällen – vor allem bei Personen- oder Sachschäden – kann es zusätzlich zu strafrechtlichen Folgen kommen. Daher dürfen Gabelstapler ausschließlich von geschulten, beauftragten und unterwiesenen Personen gefahren werden.
Ein ausländischer Staplerschein ist in Deutschland in der Regel nicht automatisch gültig.
In Deutschland gelten die Vorschriften nach DGUV Grundsatz 308-001 sowie DGUV Vorschrift 68, die eine klar geregelte Ausbildung und Befähigung für das Führen von Flurförderzeugen vorschreiben.
Da in anderen Ländern oft eigene gesetzliche Regelungen und Ausbildungsstandards gelten, entsprechen diese nicht zwingend den deutschen Anforderungen. Aus diesem Grund ist es in den meisten Fällen erforderlich, die Staplerschein-Ausbildung in Deutschland neu zu absolvieren, um eine anerkannte und rechtssichere Qualifikation zu erhalten.